Das E-Rezept ist ein elektronisches Rezept, das von Ärzt:innen digital ausgestellt wird. Im Gegensatz zum herkömmlichen Rezept kann das E-Rezept in einem sicheren digitalen Format gespeichert und übertragen werden und enthält einen QR-Code. Das E-Rezept ist seit Januar 2022 in Deutschland eingeführt. Es kann per
E-Rezept App, ausgedruckt auf Papier oder auf die Gesundheitskarte übertragen werden. Weitere Informationen zum E-Rezept erhalten Sie
hier.
Wir arbeiten eng mit Pflegediensten, Heimen oder Hospizen zusammen, um eine optimale Versorgung der Patient:innen mit Arzneimitteln oder Hilfsmitteln sicherzustellen. Dabei beraten wir zu allen Fragen rund um die Arzneimitteltherapiesicherheit, Medikationsplänen, dem Blistern von Medikamenten oder dem sogenannten Stellen von Medikamenten sowie dem Rezeptmanagement. Wir freuen uns auf Ihre
Anfrage!
In Deutschland ist der Einsatz von medizinischem Cannabis als Therapieoption seit März 2017 erlaubt. Vorher war Cannabis nur in Ausnahmefällen und mit Sondergenehmigung für medizinische Zwecke zugänglich. Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 10. März 2017 wurde der Einsatz von medizinischem Cannabis als Kassenleistung eingeführt. Seitdem können Patient:innen mit bestimmten Erkrankungen, bei denen herkömmliche Therapien keine ausreichende Wirkung zeigen, auf Rezept Cannabisblüten oder -extrakte in Apotheken erhalten. Weitere Informationen dazu sowie einen
Überblick über die aktuell lieferbaren Cannabisblüten und Extrakte erhalten Sie
hier.